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27
Feb
2007

Antikapitalisten wegsperren?

Man mag zu antikapitalistischen Gedanken stehen wie man will, aber auf Grund einer dergearteten Geisteshaltung eine Begnadigung abzulehnen halte ich für absurd.
Was kommt als nächstes? Wird man wegen unerwünschter Positionen direkt weggeschlossen?
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Jo Pütz - 28. Feb, 16:00

Hab ich es wieder mal verpasst...

Wer will mich wegschliessen?

SanMiguel - 1. Mrz, 11:33

Dich, den ehemaligen Bankangestellten...
Jean Pütz (anonym) - 1. Mrz, 19:57

Torheit schützt vor Gesinnung nicht ...

Nein, auch mal ernsthaft:

In diesem Staat gibt es ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung. Bekennt ein Bürger dieses Staates sich mit seinen Äußerungen nicht zu unserer Verfassungsordnung, so ist er ja noch nicht zwangsläufig als verfassungsfeindlich einzustufen. Und selbst Verfassungsfeinde werden in einem Rechtsstaat geduldet, solange sie die Gesetze beachten. Dies ist übrigens die hohe demokratische Errungenschaft eines Rechtsstaates wie der Bundesrepublik Deutschland.

Bezogen auf den Fall des Christian Klar halte ich es für angebracht, daß derjenige der über das Begnadigungsgesuch zu entscheiden hat, also der Bundespräsident, sich mit dem Petitor trifft und ein gemeinsames Gespräch führt. Danach sollte er in der Lage sein, vor dem Hintergrund der historischen Ereignisse zukunftsbezogen einerseits auf die Person Christian Klar und andererseits auf die Gemeinschaft der Bürger dieses Staates, eine Entscheidung zu treffen. Es gibt sowohl gute Gründe für eine Begnadigung als auch dagegen. Aber ich finde, die Betroffenen müssen erst miteinander den Dialog suchen.
SanMiguel - 1. Mrz, 11:39

Ernsthaft...

Grundsätzlich bin ich deiner Meinung. Und über die ganze "RAF-Terroristen-werden-freigelassen-begnadigt-u.s.w.-Sache" kann man wohl endlos diskutieren.

Aber - ohne die genauen Hintergründe und den kompletten Wortlaut dieses Grußwortes zu kennen - finde ich entsprechende Äußerungen bei der Klar'schen Vorgeschichte nicht ganz unbedenklich...

Deswegen sollte zwar die Freilassung nicht BUMMS vergessen werden, zumindest aber sollten sich die Leute, die sich mit dem Fall beschäftigen, Gedanken machen. Was sie hoffentlich auch tun.

0700fabsen00 - 1. Mrz, 20:30

Herrlich finde ich auch, dass es ja bereits ein Gutachten gab, jetzt aber noch ein zweites angefertigt werden soll - man somit den eigenen Überprüfungsmaßnahmen die Legitimität abspricht.

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